Der Zugewinnausgleich
Ehepaare ohne Ehevertrag leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Stirbt einer der Eheleute, bekommt der andere seinen Anteil eines etwaigen Zugewinnausgleichs steuerfrei. Ein Beispiel: Eine Ehefrau besitzt wertvolle Kunst, deren Wert zu Beginn der Ehe 500.000 Euro beträgt. Der Ehemann verfügt über kein Vermögen. 20 Jahre später stirbt die Frau, ihre Kunstsammlung hat inzwischen einen Wert von einer Million Euro. Sie hat also einen Zugewinn von 500.000 Euro erzielt. Die Hälfte davon steht dem Mann zu - und zwar steuerfrei.
Gegenseitige Fürsorge
Daneben kann auch mit Blick auf Krankheit und Pflege eine Eheschließung im fortgeschrittenen Alter von Vorteil sein. „Mit einer Heirat verpflichten sich beide Seiten beispielsweise gegenseitig zu Beistand“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Allerdings: Bislang hat ein Ehegatte nicht das Recht, im Notfall für den anderen medizinische Entscheidungen zu treffen. Das ändert sich erst ab 1. Januar 2023, wenn das „Notvertretungsrecht“ unter Ehegatten in Kraft tritt. Darin ist festgelegt, dass wenn infolge von Krankheit oder Unfall ein Ehegatte handlungs- oder entscheidungsunfähig ist, der andere für ihn Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge treffen kann. Hat der Ehegatte aber etwa in einer Vorsorgevollmacht einen entgegenstehenden Willen geäußert, darf es keine sogenannte Ehegattenvertretung geben.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Paare sollten sie sich nach einer Heirat unbedingt gegenseitig erteilen, rät Kurze. „Eine Vorsorgevollmacht ist zum Beispiel wichtig, damit der eine Ehegatte für den anderen im Pflegefall einen Pflegegrad beantragen kann.“ Fehlt eine solche Vorsorgevollmacht, darf laut Kurze nicht der Ehepartner wichtige Entscheidungen treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist – sondern ein vom Gericht eingesetzter Betreuer. Ebenfalls wichtig: Die Eheleute sollten jeder für sich eine Patientenverfügung aufsetzen. (mit dpa)
"In vielen Fällen bleibt nach der Eheschließung mehr Geld als vorher"