Das Kreisgebiet
Die Städte im Bergischen Land, wie Solingen, Wuppertal und Remscheid waren enorm gewachsen. Viele kleine Kreise hingegen waren hoch verschuldet. Die preußische Regierung erhoffte sich durch die Neuorganisation Einsparungen in den Kreisverwaltungen. Durch das Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets vom 29. Juli 1929 erfolgte eine kommunale Neugliederung: Der Kreis Solingen wurde aufgelöst. Einige Gemeinden wurden Remscheid, andere Solingen und Wuppertal zugeordnet.
Die verbleibenden Gemeinden bildeten den Kreis Solingen-Lennep, der 1931 in Rhein-Wupper Kreis umbenannt wurde. Durch Verordnung der preußischen Regierung wurde zum 1. Oktober 1932 der erste Rheinisch-Bergische Kreis aus dem Restkreis Mülheim und dem Kreis Wipperfürth gebildet. Der Kreis sollte zunächst „Sülzkreis“ heißen, wurde jedoch „Bergischer Kreis“ genannt. Da Porz aber gegen die Zusammenlegung der Kreise Mülheim und Wipperfürth protestierte, kam die Bezeichnung „Rheinisch“ zum „Bergischen Kreis“ hinzu, obwohl der Kreis nur 13 Kilometer Rhein-Uferlänge hatte. Kreissitz blieb zunächst Köln-Mülheim. Erst 1932 konnte sich Bergisch Gladbach gegen Bensberg, Overath und Hoffnungsthal als Kreisstadt durchsetzen. Die Kreisverwaltung zählte 1932 insgesamt 78 Mitarbeiter. Ein Grundstück für den Verwaltungsneubau wurde gegenüber dem Bahnhof erworben. Mit der Unternehmervilla Zanders kaufte der Kreis dann aber doch ein repräsentatives Gebäude direkt gegenüber des Rathauses von Bergisch Gladbach und nutzte es als Sitz des Landrates. Der Kreistag hielt seine Sitzungen im Ber gischen Löwen ab.
Landrat Matthias Eberhard
Seit November 1918 war Matthias Eberhard Landrat im Kreis Mülheim am Rhein. Matthias Eberhard wurde am 2. Januar 1871 in Trier geboren. Er studierte Rechtswissenschaften. Am 3.6.1907 wurde Matthias Eberhard zum Regierungsrat ernannt und kehrte im November 1908 zur Regierung in Köln zurück. 1918 wurde er dann zunächst kommissarischer Landrat im Landkreis Mülheim. Im Januar 1920 folgte seine Ernennung zum Landrat in Mülheim. Mit der Einrichtung des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde Eberhard ab dem 1.10.1932 Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises. Am 4. Februar 1933, wenige Tage nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, wurde in Preußen die Vorverlegung der Kommunalwahlen und die Wahlen zum Preußischen Provinziallandtag von Ende 1933 auf den 12. März 1933 beschlossen. Innenminister Hermann Göring startete kurz nach der Kommunalwahl vom 12. März 1933 eine erste größere Säuberungswelle in den Kreisverwaltungen, im Zuge derer zahlreiche Landräte in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden. Auch Matthias Eberhard ersuchte am 15. März 1933 um seine Entlassung als Landrat. Quellen: IT-Service/Archiv und Rheinisch-Bergische Zeitung