Spezialeinsatzkräfte stehen auf dem Bordstein vor einer Siegburger Schule.

Eilmeldung

Zeugen berichten von Schüssen: Amokalarm an Siegburger Schule

Abo
Login

Rundschau PLUS abonnieren

Zum Abo-Shop

Artikel teilen

Schriftgröße ändern

Artikel zur Merkliste hinzugefügt

Rückgangig

Artikel von der Merkliste entfernt

Sie folgen nun

Rückgangig

Sie folgen

Die Krankenhausreform und ihre Bedeutung für Patienten
Mit der Krankenhausreform, die 2024 in Kraft tritt, wird unter anderem das überholte System der Fallpauschalen beendet. Künftig bekommen Kliniken nun Vorhaltepauschalen
Die Krankenhausreform und ihre Bedeutung für Patienten
Die Krankenhausreform und ihre Bedeutung für Patienten
Bild: Whyona-stock.adobe.com

Für bestimmte durchgeführte Behandlungen erhielten Kliniken bisher einen festgelegten Betrag. Um wirtschaftlich tragfähig arbeiten zu können, benötigte eine Klinik also möglichst viele Patienten und Behandlungsfälle. Kritik, dass nicht die Patienten und deren Behandlung an sich, sondern die Ökonomie im Vordergrund stünden, wurde immer wieder laut. Kritiker waren der Meinung, dass durch dieses System viele nicht immer zwingend notwendigen Eingriffe und Behandlungen durchgeführt wurden. Mit den in der Krankenhausreform verankerten Vorhaltepauschalen bekommen Kliniken nun künftig eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen durchführen. Eben weil sie Leistungen vorhalten und bei Bedarf anbieten.

Die Bundesregierung zielt nach eigenen Angaben darauf ab, Qualität vor Quantität zu stellen. Patienten könnten sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und optimiert erfolgt.

"Nicht jede Klinik muss jede medizinische Behandlung anbieten"

Im Vergleich zu anderen Ländern hat Deutschland eine sehr hohe Dichte an Krankenhäusern und Betten. Regional gibt es dabei aber große Unterschiede. Um auch auf dem Land eine flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten, setzt die Bundesregierung unter anderem auf eben diese Vorhaltepauschale. Denn für Unfälle und Notfälle ist eine gute und vor allem schnell erreichbare Grundversorgung unabdingbar. Andererseits muss nicht jede Klinik jede medizinische Behandlung anbieten. Vielmehr ist eine weitere Spezialisierung gewünscht.

Komplizierte Eingriffe sollten in spezialisierten Kliniken erfolgen, die optimal ausgestattet sind. Das verbessert die Behandlungsqualität und letztlich auch die Überlebens- und Genesungschancen der Patientinnen und Patienten. Würden beispielsweise alle Krebspatienten zur Erstbehandlung in zertifizierten Zentren versorgt, könnten pro Jahr 20.404 Lebensjahre gerettet werden. Brustkrebspatientinnen haben einen fast 25 Prozent höheren Überlebensvorteil bei Erstbehandlung in einem zertifizierten Zentrum. Allein beim Brustkrebs könnten so jährlich ca. 3.800 Lebensjahre gewonnen werden, wenn alle Frauen in zertifizierten Brustkrebszentren behandelt werden würden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. Würden Patienten nach einem Schlaganfall ausschließlich in einem Krankenhaus mit Stroke-Unit behandelt, könnten zusätzlich rund 5.000 Menschen den Schlaganfall im ersten Jahr überleben. Und für die Endoprothetik gilt: Würden Hüft- und Kniegelenke  ausschließlich in spezialisierten Kliniken ersetzt, könnten hunderte Revisionsoperationen pro Jahr vermieden werden. Gerade bei der Endoprothetik muss aber damit nicht unbedingt immer ein langer stationärer Aufenthalt einhergehen. Denn die Krankenhausreform zielt auch auf eine stärkere Ambulantisierung ab. Nicht zuletzt, um das Gesundheitssystem zu entlasten und das vorhandene Pflegepersonal tatsächlich dort einzusetzen, wo Schwerstkranke versorgt werden müssen. (mki)

Kurz informiert: Transparenz durch Level-Einstufung

Vorhaltepauschalen erhalten Kliniken nur, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dafür soll es bundeseinheitliche Levels geben. Den Krankenhäusern werden Versorgungsstufen zugeordnet, Leistungsgruppen machen das Ganze für Patienten transparenter und vergleichbar. Bei Level 1 geht es um die Grundversorgung, beispielsweise um die Versorgung, wenn sich ein Kind bei einem Sturz den Arm gebrochen hat oder auch um eine einfache Blinddarm-OP. Schwerpunktversorgung in Fachkliniken wird zu Level 2 gezählt, die Spitzenversorgung wie sie Unikliniken vorhalten, wird als Level 3 eingestuft. Während sich große Häuser auf komplexe Erkrankungen und die Behandlung von Schwerkranken und/oder Risikopatienten spezialisieren, verbinden Praxiskliniken möglichst wohnortnah die ambulante und kurzstationäre Versorgung. Gemäß dem Eckpunktepapier wird von Level 1i-Krankenhäusern (intersektorale Versorger) oder sektorenübergreifenden Versorgern gesprochen. Dazu zählen bettenführende Primärversorgungszentren (PVZ), regionale Gesundheitszentren (RGZ), integrierte Gesundheitszentren (IGZ) oder andere ambulant-stationäre Zentren. (mki)