Spezialeinsatzkräfte stehen auf dem Bordstein vor einer Siegburger Schule.

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Zeugen berichten von Schüssen: Amokalarm an Siegburger Schule

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Wertvolle Hilfe im Notfall
Relevante Notfalldaten kann man auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen
Wertvolle Hilfe im Notfall
Wertvolle Hilfe im Notfall
Auf Wunsch des Versicherten können Notfalldaten und wichtige medizinische Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt werden. Bild: Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Ärzte und Pfleger müssen bei null anfangen. Sie wissen nichts über Vorerkrankungen oder darüber, welche Angehörigen sie kontaktieren sollen. In einem solchen Fall kann es lebensrettend sein, wenn die Rettungsärztin oder der Rettungsarzt sofort auf die wichtigsten medizinischen Informationen zugreifen kann: Liegt eine notfallrelevante Allergie vor? Nimmt die Person regelmäßig Medikamente ein? Ist eine Patientin schwanger? Oder hat ein Patient ein Implantat, zum Beispiel einen Herzschrittmacher? Dieses Wissen hilft den Ärzten, schnell die richtige Diagnose zu stellen und die passende Behandlung einzuleiten.

Wer vorsorgen will, der sollte seinen Geldbeutel entsprechend ausstatten. Schließlich hat man die Geldbörse in der Regel dabei, wenn man unterwegs ist. Pfleger und Ärzte schauen dort als erstes nach, um beispielsweise bei bewusstlosen Patienten zu erfahren, um wen es sich handelt. Überaus sinnvoll ist es daher, einen Notfalldatensatz anzulegen, den gesetzlich Versicherte freiwillig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen können. Auch der Kontakt zum Haus- oder Facharzt, ein Notfallkontakt - etwa Familienangehörige - sowie Informationen darüber, ob und wo ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vorliegen, können gespeichert werden.

Die Notfalldaten werden nicht automatisch auf der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt, sondern nur auf Wunsch der Versicherten. Hierzu müssen sie mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ein Aufklärungsgespräch führen und ihr Einverständnis geben. Anschließend werden die Daten in der Arztpraxis auf der Gesundheitskarte hinterlegt und ärztlich bestätigt. In einer Notfallsituation können diese dann auch ausgelesen werden, wenn Patienten nicht zustimmen können, da sie beispielsweise bewusstlos sind. Neben Ärzten können ebenso medizinisches Personal, Apotheker sowie Psychotherapeuten auf die Notfalldaten zugreifen. Wichtig ist, dass Versicherte dies Daten regelmäßig aktualisieren lassen, damit sie ihren Zweck auch erfüllen können.

Versicherte sollten vor allem über einen Notfalldatensatz nachdenken, wenn sie Erkrankungen, Allergien oder Unverträglichkeiten haben oder Medikamente einnehmen, die in einer Notfallsituation von Bedeutung sind. Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit chronischen Beschwerden, komplexen Krankengeschichten, bekannten schweren anaphylaktischen Reaktionen und seltenen Erkrankungen - ebenso Personen mit Implantaten oder besonderen Einschränkungen wie einer Hörbehinderung. Für Schwangere ist der Notfalldatensatz ebenfalls sinnvoll. Darüber hinaus lohnt er sich für alle Menschen, die wichtige Notfallkontakte stets bei sich tragen möchten. (djd/mki)