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Rhein-Erft-Kreis: Barrierefreie Teilhabe ist ein Grundrecht
Menschen mit Mobilitätseinschränkung finden eine Hilfestellung beim Netzwerk Mobilität (NWM). Dazu Modernisierung von Haltestellen und öffentlichen Verkehrsmitteln und mehr
Rhein-Erft-Kreis: Barrierefreie Teilhabe ist ein Grundrecht
Rhein-Erft-Kreis: Barrierefreie Teilhabe ist ein Grundrecht
Bild: adobe.stock/olgademina

Sich frei zu bewegen, verreisen oder Freunde besuchen, ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Doch gerade für Menschen mit Mobilitätseinschränkung ist dies aufgrund von fehlender Barrierefreiheit nicht immer oder gar nicht möglich. Barrierefreie Mobilität bedeutet die Verkehrsinfrastruktur so zu gestalten, dass alle Menschen mit und ohne Behinderungen frei und selbstständig ohne Einschränkungen sich im öffentlichen Raum bewegen können.

Netzwerk Mobilität

Der Rhein-Erft-Kreis engagiert sich in verschiedenen Initiativen, um besonders den Nutzern des ÖPNV einen möglichst barrierearmen Zugang zu den Verkehrsmitteln zu ermöglichen. Das Netzwerk Mobilität (NWM) ist eine Initiative öffentlicher und privater Akteure, die sich um die eigenständige und sichere Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränkungen bemüht. Die Sicherung der Mobilität dieses Personenkreises im Rhein-Erft-Kreis ist nur durch den Abbau von Zugangsbarrieren möglich. Dabei setzt sich das Netzwerk nicht nur für notwendige bauliche Veränderungen ein - etwa in Form der Modernisierung von Haltestellen und öffentlichen Verkehrsmitteln -, sondern insbesondere auch für einen Mentalitätswandel. Dieser Wandel beginnt bei den im Netzwerk versammelten Akteuren, die an den zentralen Stellen des Verkehrswesens tätig sind: in Kommunen, Verkehrsverbänden, bei Dienstleistern und Interessenvertretungen. Das Netzwerk Mobilität setzt sich folgende Ziele: Die Sicherung der Mobilität und Berücksichtigung von Mobilitätswünschen älterer Menschen. Die Befähigung zu einer sicheren und eigenständigen Mobilität von eingeschränkt mobilen Personengruppen. Den Abbau von Zugangsbarrieren zu allen Verkehrsträgern der Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV). Das NWM setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der zehn Kreiskommunen, der Kreisverwaltung, der REVG, des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg und der Kreispolizeibehörde zusammen. Auch Vertreterinnen und Vertretern von Seniorenvertretungen sowie interessierter Verbände (ADAC, ADFC Verkehrswacht Rhein-Erft, AC der Selbsthilfegruppen) steht die Mitarbeit im NWM offen. Im Sinne einer effizienten Arbeitsweise des Netzwerks ist es erstrebenswert, eine kontinuierliche Mitarbeit aller Mitglieder zu erreichen.

>> Es geht um mehr, als nur bauliche Veränderungen

Mobilität ist ein Grundrecht

Barrierefreie Mobilität ist kein Gefallen, sondern ein Recht, das in vielen Gesetzen verankert ist. Dazu zählen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Fahrgastrechteverordnung der EU, das Behindertengleichstellungsgesetz und das Personenbeförderungsgesetz.