YPE html> Von warmer Hand | Kölnische Rundschau
Spezialeinsatzkräfte stehen auf dem Bordstein vor einer Siegburger Schule.

Eilmeldung

Zeugen berichten von Schüssen: Amokalarm an Siegburger Schule

Abo
Login

Rundschau PLUS abonnieren

Zum Abo-Shop

Artikel teilen

Schriftgröße ändern

Artikel zur Merkliste hinzugefügt

Rückgangig

Artikel von der Merkliste entfernt

Sie folgen nun

Rückgangig

Sie folgen

Von warmer Hand
Auch das „Schenken“ will gelernt sein
Von warmer Hand
Von warmer Hand
Foto: grafikplusfoto/stock.adobe.com

Es ist immer wieder zu beobachten, dass bedeutende Vermögenswerte an Kinder übertragen werden, aus „steuerlichen Gründen“, wie es oft heißt. Eine Schenkung kann sinnvoll sein, doch die Risiken und Nebenwirkungen sind nicht zu unterschätzen. Wenn zum Beispiel die selbst bewohnte Immobilie das wesentliche Vermögen ausmacht, sollte eine Schenkung gut überlegt sein.

„Wat fott es, es fott!“

Denn nicht mehr im eigenen Haus zu leben, kann zu unerwünschten Abhängigkeiten führen. Auch bei Geldschenkungen gilt Artikel 4 des rheinischen Grundgesetzes: „wat fott es, es fott!“ Andererseits kann eine geordnete Vermögensnachfolge für alle Seiten - mit Ausnahme des Finanzamtes - Vorteile bieten, nur sollten wichtige Aspekte beachtet werden:

Gründe, etwas zu schenken

Es gibt gute Gründe, sich beizeiten von „überflüssigem“ Vermögen zu trennen. Steuerliche Vorteile müssen dabei nicht im Vordergrund stehen. Vielen Menschen geht es darum, ihren Kindern eine Starthilfe zu geben, oder die Verantwortung zu übertragen, z.B. für ein Mietshaus. Auch die Vermeidung zukünftiger Pflichtteilsansprüche entfremdeter Kinder kann ein Motiv der Schenkung sein.

Foto: Imillian/stock.adobe.com
Foto: Imillian/stock.adobe.com

Sicherungen einbauen

Niemand kann in die Zukunft sehen, daher sollte man Sicherungen vorsehen, indem beispielsweise Nutzungsrechte oder andere Gegenleistungen, zum Beispiel eine Leibrente, vorbehalten werden. Wenn eines von mehreren Kindern das Haus erhält, sind Ausgleichsansprüche der Geschwister zu bedenken und eventuell in einem mitzuregeln. Nicht zu vergessen sind Rückforderungsvorbehalte für den Fall, dass sich die Verhältnisse anders entwickeln, als gedacht. Insbesondere eine Insolvenz oder das Vorversterben des Beschenkten müssen eine Rückabwicklung ermöglichen.

Alternativen prüfen

Übrigens: Genauso hilfreich wie eine Schenkung kann auch ein Darlehen sein, um Kindern beim Start ins Leben zu helfen. Treten später Probleme auf, ist eine Rückforderung leichter zu realisieren. Geht alles gut, kann man das Darlehen erlassen, das gilt dann als Schenkung.

Gute Beratung ist sinnvoll

Da die Konstellationen so vielgestaltig sind, gibt es keine Patentrezepte wie „man“ am besten schenkt. Schon Seneca wusste: „Man irrt, wenn man glaubt, dass Schenken eine leichte Sache sei.“; und er kannte nicht einmal das deutsche Steuerrecht. Ich meine: Guter Rat ist immer billiger als ein verlorenes Geschenk.

Dieter Trimborn v. Landenberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht und Vorsorgeanwalt
Vorsorgeanwälte Köln