Spezialeinsatzkräfte stehen auf dem Bordstein vor einer Siegburger Schule.

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Zeugen berichten von Schüssen: Amokalarm an Siegburger Schule

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Beamte mit Durchblick
Verwaltungsinformatiker*innen erarbeiten in Behörden technische Lösungen für die fortschreitende Digitalisierung
Verwaltungsinformatiker*innen erarbeiten in Behörden technische Lösungen für die fortschreitende Digitalisierung
Das Duale Studium Verwaltungsinformatik dauert 3 bis 3,5 Jahre. Bild: Christian Jung - stock.adobe.com

Ob Justiz, Zoll oder Stadtverwaltung, alle deutschen Ämter und Behörden arbeiten mit Computern und digitalen Technologien und brauchen dafür gut ausgebildete Informatiker, die Abläufe optimieren und IT-Probleme lösen. Verwaltungsinformatiker*innen bilden die Schnittstelle zwischen IT und Verwaltung und sorgen für reibungslose Abläufe in Kommunikation und Datenverarbeitung. Sie betreuen alleinverantwortlich oder im Team anspruchsvolle Projekte, erstellen Konzepte und klären rechtliche und organisatorische Fragen zum IT-Betrieb der Behörde.

Voraussetzung für den dualen Studienplatz sind mindestens ein Fachabitur, gute gesundheitliche Verfassung und oft wird auch die deutsche Staatsbürgerschaft verlangt, da der Studierende meist schon während der Ausbildung als Beamter auf Widerruf eingestellt wird. Eine gute Allgemeinbildung und Englischkenntnisse sind ebenfalls wichtige Kriterien für die Erlangung eines der begehrten Studienplätze. Das Duale Studium dauert 3 bis 3,5 Jahre und schließt je nach Bundesland mit dem Bachelor of Arts (BA) oder dem Bachelor of Science (B.Sc.) ab. Hierbei wechseln sich theoretisches Studium in der Fachhochschule und der praktische Einsatz in der ausbildenden Behörde ab, wobei der theoretische Teil etwa zwei Drittel der Ausbildungszeit beansprucht.

Die Zukunftsaussichten für die fertigen Diplom-Verwaltungswirte sind sehr gut, da die meisten Behörden ihre Studierenden nach dem Abschluss verbeamten und zu hervorragenden Konditionen einstellen. Sichere Arbeitsplätze finden Verwaltungsinformatiker*innen bei sämtlichen kommunalen oder staatlichen Behörden, seien es Ministerien, die Polizei oder Bürgerämter, der Bundesnachrichtendienst oder auch die Bundesagentur für Arbeit. (us)