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Hervorragende Aussichten für alle ,,Staatsdiener"
Verbeamtet oder angestellt?
Verbeamtet oder angestellt?
Lehrerinnen und Lehrer können verbeamtet oder im Angestelltenverhältnis arbeiten Bild: vectorfusionart - stock.adobe.co

Während Angestellte im öffentlichen Dienst einen regulären Tarifvertrag erhalten, werden Beamte auf Lebenszeit ernannt. Differenziert man die Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst, arbeiten laut Bundesministerium 62,6 Prozent im Angestelltenverhältnis, 34 Prozent sind Beamtinnen, Beamte, Richterinnen oder Richter und weitere 3,4 Prozent Berufs- oder Zeitsoldaten bzw. -soldatinnen.

Das Beamtendasein sowie die Anstellung im öffentlichen Dienst gehen mit diversen Vorzügen einher. Jobsicherheit und eine hohe Rente machen den Staat als Arbeitgeber für viele attraktiv, weshalb viele junge Menschen eine Ausbildung oder ein Studium mit späterer Anstellung bei Bund, Land oder Kommune anstreben.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten bei Versicherungen oder Krediten oftmals Vergünstigungen. Wer in diesem Sektor arbeitet, dem werden beispielsweise bei der Kfz-Versicherung lohnende Rabatte eingeräumt. Bei Krediten von Banken und Sparkassen wirkt sich die Angabe der Beschäftigung ebenfalls positiv aus, weil dies ein höheres Maß an Sicherheit des Jobs inkludiert.

>> Die Aussichten für die Zeit nach dem Berufsleben sind - wie das aktive Berufsleben - von Sicherheit geprägt

Auch die Karrierechancen sind in den meisten Jobs im öffentlichen Dienst hervorragend. In der Regel bieten alle Dienstherren vielfältige Weiterbildungsangebote an, die Beförderungsmöglichkeiten und Höhergruppierungen in der Gehaltstabelle des TVöD zur Folge haben. Außerdem können sich ,,Staatsdiener" über mindestens 30 Tage Urlaub plus Heilig-Abend- und Silvester-frei sowie flexible Arbeitszeitmodelle freuen. Der öffentliche Dienst fördert ganz bewusst die Vereinbarkeit von Privatem und Beruf und geht in vielen Bereichen beispielhaft voran.

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, hat besondere Rechte, aber auch Pflichten

Ob Menschen nun zum Beamten berufen werden oder einen Job im Angestelltenverhältnis ausüben, hängt in den meisten Fällen von der gewählten Tätigkeit ab und kann in gewissen Fällen auch variieren. So können Lehrer oder Universitätsprofessoren und Dozenten sowohl verbeamtet werden als auch in einem Angestelltenverhältnis für den Staat arbeiten, wobei die Verbeamtung eines Lehrers oder einer Lehrerin häufig auf eine vorangehende Lehrtätigkeit im Angestellten-Verhältnis folgt. Junge Menschen können aber auch direkt eine Beamtenlaufbahn einschlagen, wenn entsprechende Stellen ausgeschrieben sind.

Ob angestellt oder verbeamtet - beide Varianten haben ihre Vorteile während und nach der Lebensarbeitszeit. Beamtinnen und Beamte haben besondere Rechte und Pflichten. Sie müssen ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken. Sie arbeiten nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags wie die Tarifbeschäftigten. Durch Übergabe einer Ernennungsurkunde erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Ihre Besoldung (entspricht dem Gehalt bei Angestellten) und die Versorgung werden per Gesetz festgelegt, sind also demokratisch entschieden und nicht verhandelbar. Das Gehalt von Angestellten ist transparent und tarifgebunden. Die Höhe richtet sich nach Qualifikation, Dienstgrad und Berufserfahrung. Im Übrigen ist die Bezahlung im öffentlichen Dienst fair: ob Männer oder Frauen - Angehörige einer bestimmten Besoldungs- oder Tarifgruppe werden gleich bezahlt.

Unterschiede bei Beamten und Angestellten gibt es bei der Krankenversicherung: Während sich Beamte privat krankenversichern müssen und der Dienstherr eine Beihilfe leistet, sind Angestellte im Öffentlichen Dienst in der Regel gesetzlich versichert. Die Aussichten für die Zeit nach dem Berufsleben sind - wie auch das aktive Berufsleben - von Sicherheit geprägt. Wer als Beamter 40 Jahre lang eine Stelle in Vollzeit innehatte, kann sich im Rentenalter über den Höchstsatz von 71,75 Prozent des letzten Bruttoverdienstes freuen. Angestellte im öffentlichen Dienst werden im Rentenalter zusätzlich durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) unterstützt. (mki)